Umgang mit Fehlzeiten
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Gliederung:
- Entschuldigungsverfahren: Wer Unterrichtsstunden oder schulische Veranstaltungen versäumt, hat sich nach einem festgelegten Verfahren zu entschuldigen. Für das korrekte Entschuldigungsverfahren sind die Schülerinnen und Schüler stets selbst verantwortlich.
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Konsequenzen von Fehlzeiten: Wer 10 Unterrichtsstunden innerhalb von 30 Tagen unentschuldigt fehlt, wird schriftlich zum Schulbesuch aufgefordert. Diese Anmahnung richtet sich an die Schülerin oder den Schüler, an die Erziehungsberechtigten bzw. an den Ausbildungsbetrieb.
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Leistungsbewertung nach Fehlzeiten: Unterrichtsversäumnisse wirken sich auch auf die Bewertung von Leistungen aus. Je nachdem, wie lange die Fehlzeit war und ob ein entschuldigtes oder unentschuldigtes Fehlen vorlag, gelten spezifische Regelungen. In jedem Fall sind versäumte Unterrichtsinhalte eigenständig nachzuarbeiten.