Schulordnung
Schulordnung
Den Anweisungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule ist stets Folge zu leisten.
- Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen stehen den Schülerinnen und Schülern die Schulhöfe und der Aufenthaltsraum im Kellergeschoss des Hauptgebäudes am Ostring zur Verfügung. Die Klassenräume bleiben während dieser Zeit verschlossen.
- Ab Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen Schülerinnen und Schüler in Pausen und Freistunden die Schulgebäude und das Schulgelände verlassen. Versicherungsschutz besteht dann jedoch nicht.
- Die Reinigung der Schule ist mit erheblichem Arbeitsaufwand und hohen Kosten verbunden. Alle sind aufgerufen, verantwortungsbewusst mitzuwirken, um die Schulgebäude sowie die Schulhöfe und die angrenzenden Straßen sauber zu halten. Anfallender Müll ist in den bereitstehenden Müllbehältern zu entsorgen. Die gelben Müllbehälter in den Klassenräumen müssen von den Schülerinnen und Schülern in die dafür vorgesehenen Müllbehälter auf dem Schulhof selbst entleert werden.
- Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, muss Lärm in den Schulgebäuden sowie auf den Schulhöfen und den angrenzenden Straßen unbedingt vermieden werden.
- Das Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
- Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art auf das Schulgelände ist untersagt.
- Während des Unterrichts dürfen keine Medien oder Kommunikationsgeräte (z.B. Handys) privat benutzt werden. Während des Unterrichts sind diese Geräte in den Schultaschen zu verstauen und auszuschalten. Ausnahmen können von der Lehrkraft verfügt werden (z.B. für unterrichtliche Zwecke und Notfälle).
- Das Fotografieren und Filmen von Personen und Sachen jeglicher Art ist nur nach Absprache mit der Schulleitung erlaubt.
- Das Parken auf dem Schulhof ist untersagt.
- Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Für abhanden gekommenes Eigentum übernimmt die Schule keine Haftung.
- Die Einrichtung der Schule ist schonend zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen wird Schadensersatz durch den Schulträger gefordert. Als Beschädigung gilt auch das Beschriften oder Bekleben von Gegenständen.
- Toilettengänge sollen auf die Pausenzeiten beschränkt werden.
- In den Klassenräumen sind das Essen und Trinken verboten. Ausnahmen können von der Lehrkraft verfügt werden.
- Alkohol und Drogen sind verboten.
- Aushänge (z.B. Plakate) sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.
- Nach Unterrichtsschluss ist der Raum aufgeräumt zu verlassen. Tische, Schränke und Taschenablagen sind von Abfällen zu säubern, die Stühle auf die Tische zu stellen und die Fenster zu schließen.
- Das Sekretariat soll nur während der Pause und Freistunden sowie der Zeit nach Unterrichtsende aufgesucht werden (siehe auch: Öffnungszeiten des Sekretariats).
Verhalten im Gefahrenfall
Alarmsignal: |
Mehrmaliges Schellen oder Ton einer Handsirene |
Fluchtwege: |
Fluchtplan des jeweiligen Klassenraums beachten → Fenster und Türen schließen |
Sammelstelle: |
siehe Fluchtplan |
Feuerwehr-Notruf: |
Tel.: 112 |
Polizei-Notruf: |
Tel.: 110 |
Erste-Hilfe-Koffer: |
Ostring: Lehrerzimmer (R 19), Sekretariat (R 15), Maler-Vorbereitungsraum (Keller), Erste-Hilfe-Raum (Keller), Werkstätten (Kfz/Holz), Turnhallen (T 1, T 2) Karl-Friedrich-Straße: Lehrerzimmer (Erdgeschoss), Turnhalle (T 3) Hasselbrinkstraße: Büro (R 24/1. Stock) |
gez. Schulleitung
(09/2020)